AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragsbestätigung oder Auftragserteilung beschriebene Aufgabe, insbesondere die Erstellung eines Gutachtens.

Der Verwendungszweck des Gutachtens ist ausschließlich der im Auftrag genannte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verwendungszweck dem Bausachverständigen genau anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Bausachverständige diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

§ 2 Rechte und Pflichten

1. Der Bausachverständige führt seine Tätigkeiten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Ein bestimmtes Ergebnis kann nur im Rahmen objektiver und fachlicher Sachkunde gewährleistet werden.

2. Das Gutachten wird vom Bausachverständigen höchstpersönlich erstellt. Hilfskräfte können unterstützend tätig sein, sofern dies erforderlich ist und die Eigenverantwortung des Bausachverständigen gewahrt bleibt.

3. Der Sachverständige kann weitere Fachleute empfehlen, sofern dies zur sachgemäßen Bearbeitung notwendig erscheint.

4. Für die Bearbeitung des Auftrags ist der Bausachverständige berechtigt, erforderliche Untersuchungen, Recherchen, Besichtigungen und andere Maßnahmen auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen. Bei außergewöhnlichem Aufwand (z. B. übermäßige Kosten oder Zeit) ist vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

5. Der Bausachverständige ist nicht an Weisungen gebunden, die zu einer inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens führen könnten.

6. Das Gutachten wird innerhalb der vereinbarten Frist erstellt.

 

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Bausachverständigen alle relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Er muss den Zugang zum Begutachtungsobjekt ermöglichen und Änderungen, die das Gutachten betreffen, unverzüglich mitteilen.

 

§ 4 Einsatz von Hilfskräften

Der Bausachverständige erstellt das Gutachten höchstpersönlich. Hilfskräfte können unterstützend eingesetzt werden, wenn dies notwendig ist. Kosten für Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen trägt der Auftraggeber. 

 

§ 5 Weitere Sachverständige

Zusätzliche Sachverständige aus anderen Bereichen können nur nach Absprache mit dem Auftraggeber beauftragt werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Der Bausachverständige haftet nicht für deren Ergebnisse oder Gutachten.

 

§ 6 Termine

Das Gutachten wird in angemessener Zeit erstellt. Verbindliche Termine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Bausachverständigen.

 

§ 7 Schweigepflicht

Der Bausachverständige unterliegt der Schweigepflicht gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB. Informationen und Dokumente, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut werden, dürfen weder weitergegeben noch anderweitig genutzt werden, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn ausdrücklich von dieser Pflicht oder gesetzliche Regelungen erfordern dies.

 

§ 8 Urheberrecht

Das Gutachten darf nur für den im Auftrag genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe, Veränderung oder Veröffentlichung des Gutachtens ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Bausachverständigen zulässig. Der Bausachverständige behält das Urheberrecht an seinem Gutachten.

 

§ 9 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Die Vergütung umfasst den Zeitaufwand und Auslagen des Bausachverständigen. 
  2. Dem Auftragnehmer wird zu einer Auftragserteilung die aktuelle Preisliste vorgelegt.
  3. Vorauszahlungen können verlangt werden
  4. Die volle Vergütung wird bei Übergabe des Gutachtens, des Protokolls, Sanierungsempfehlung oder Fotodokumentation fällig.
  5. Bei Aufträgen unter drei Stunden Einsatz, einschl. Fahrtzeiten, wird eine Mindestverrechnung von drei Stundensätzen, zzgl. Fahrt- und Nebenkosten verrechnet. 
  6. Fahrtzeiten sind vollständig zu vergüten.
  7. Die Kosten für den Bausachverständigen fallen bei Ortsterminen, sowie in den Büroräumen an. 

 

§ 10 Zahlungen und Verzug

Rechnungen sind nach 10 Tagen, ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Bausachverständige berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 11 Fristüberschreitung

Lieferverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. höhere Gewalt) verlängern die Frist entsprechend. Schadenersatz ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bausachverständigen möglich.

 

§ 12 Haftung

Der Bausachverständige haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aufgrund einer Weitergabe des Gutachtens an Dritte übernimmt der Auftraggeber die Haftung und stellt den Bausachverständigen von Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 13 Kündigung

Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und in Schriftform möglich. Der Bausachverständige behält den Anspruch auf Vergütung für erbrachte Leistungen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

 

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Bausachverständigen. Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Bausachverständigen, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

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